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Betreibungsregister

Soll man an potentielle MieterInnen mit beträchtlichem Betreibungsregistereintrag überhaupt eine Liegenschaft vermieten? Kann man eine Klausel in den Mietvertrag einfügen, wonach schon nach einmaligem Nicht-Zahlen die Kündigung eingeleitet wird und können die Mieter diese dann hinauszögern, etwa indem sie eine finanzielle Notlage geltend machen?

Leute mit Vermerk im Betreibungsregister müssen auch irgendwo wohnen. Ich persönlich bin nicht so ein Freund der Einsichtnahme ins Betreibungsregister. Wer von auswärts kommt, ist im örtlichen Register ohnehin nicht vermerkt, auf der andern Seite enthalten die Registerauszüge oft alten Kram, der längst erledigt ist.

Allerdings macht es keinen Sinn, jemandem eine Wohnung zu vermieten, die im Verhältnis zur finanziellen Situation offenkundig zu teuer ist. Die Wohnkosten sollten nicht mehr als ein Drittel des Einkommens ausmachen.

Nach Mietrecht können Sie eine Kaution von bis zu drei Monatmieten verlangen. Wenn Sie die Zahlungseingänge aufmerksam beobachten, sind Sie damit weitgehend abgesichert. Allerdings sind Mietzinskautionen nicht unbedingt sozial, viele Leute verfügen über keine flüssigen Mittel. Dazu bedeutet die Verwaltung der Kaution ein gewisser zusätzlicher Aufwand.

Luzius Theiler