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Darf ich meine Eigentumswohnung vermieten?

Ich wechsle meinen Arbeitsort, möchte aber die Wohnung behalten. Darf ich sie vermieten? Was ist dabei zu beachten?

Ja, sie dürfen Ihre Eigentumswohnung vermieten. Bei der Vermietung gelten die üblichen Grundsätze des Mietrechtes. Mit dem Mieter wird ein schriftlicher Vertrag mit den Bedingungen aufgesetzt. Dem Mietenden muss klar sein, dass es sich um eine Eigentumswohnung handelt: Die übrigen Mitbewohner haben einen anderen Status.

Es ist wichtig, dass Sie als Wohnungsbesitzer den Miteigentümern kommunizieren, dass nunmehr ein Mieter – Name, Beruf angeben – in der Wohnung lebt. Ansprechpartner bleiben weiterhin Sie als Eigentümer der Wohnung.

Der Mieter hat selbstverständlich seine Rechte im Rahmen des Mietverhältnisses. In den Belangen des Hauses hat er jedoch keinerlei Mitspracherecht. Missverständnisse gibt es bei Mietverhältnissen oft bezüglich der Nebenkosten. Im Stockwerkeigentum nennt man alle Kosten, die seitens der Gemeinschaft für die Eigentümer anfallen «Nebenkosten». Doch nicht alle Kosten des Stockwerkeigentums dürfen dem Mieter überbunden werden. Im Mietverhältnis sind mit Nebenkosten nur diejenigen Kosten gemeint, die wir als Heizkosten, Wasser, Abwasser, Kehricht usw. kennen.

Karin Weissenberger, Hausverein Zürich