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Die eigenen vier Wände im Konkubinat

Wir planen als Konkubinatspaar den Bau eines Einfamilienhauses. Gibt es Möglichkeiten, dass wir das Haus gemeinsam finanzieren und besitzen?

Ein wichtiger Punkt gleich vorweg: Sie müssen sich im Klaren darüber sein, dass Sie als Konkubinatspaar gegenüber der Bank eine Solidarhaftung eingehen; jeder Kreditnehmer haftet unter diesen Umständen in vollem Umfang für die Schuld.

In Bezug auf die Eigentumsform stehen Ihnen grundsätzlich drei Varianten zur Wahl: Alleineigentum, Gesamteigentum oder Miteigentum. Beim Alleineigentum wird nur eine Person als Eigentümer oder Eigentümerin im Grundbuch eingetragen, die entsprechend allein die Verfügungsgewalt innehat; der Alleineigentümer trägt auch alle Kosten selbst. Eine solche Variante entspricht heute wohl kaum der Vorstellung der meisten Paare. Wenig geeignet ist allerdings auch das Gesamteigentum: Die Beteiligten sind damit sehr eng an das Haus gebunden, ein Gesamteigentümer kann nicht allein über seine «Quote» verfügen.

Als dritte Variante bleibt das sogenannte Miteigentum: Diese Eigentumsform hat den Vorteil, dass im Grundbuch die Besitzquote eingetragen wird. Je nachdem gehört das Haus beiden zu gleichen Teilen oder zum Beispiel im Verhältnis ein Viertel zu drei Viertel. Das können Sie zum Beispiel davon abhängig machen, wer wie viel Eigenkapital beisteuert. Wenn die Besitzverhältnisse im Grundbuch verbindlich eingetragen sind, so bietet diese Variante auch die nötige Klarheit im Falle einer späteren Trennung. Im Übrigen empfehle ich Ihnen, eine klare Vereinbarung zu treffen,wer wie viel an die Unterhaltskosten beisteuert.

Jürg Zulliger, Journalist, Zürich