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Wer bezahlt den Ersatz eines Faltrollos in einem Dachfenster?

Ist der Ersatz eines defekten Faltrollos in einem Velux-Dachfenster vom Mieter zu bezahlen oder ist der Vermieter dafür zuständig? Für dieses Fenster in der Dachschräge ist ein spezielles Rollo notwendig, das ca. 270.- Fr. kostet. Das defekte Rollo ist sicher schon 10 Jahre alt und notwendig, da das Dachzimmer sonst viel zu heiss wird im Sommer.

Der Ersatz dieses Rollos geht zu Lasten des Eigentümers. Einerseits ist die Lebensdauer dieses Rollos abgelaufen, sodass der Ersatz schon aus diesem Grund zu Lasten der Eigentümerschaft geht. Andererseits überschreiten die Kosten das Mass des kleinen Unterhaltes. Der kleine Unterhalt ist einerseits definiert über die Arbeit, d.h. ein Laie müsste die Arbeit einfach selbst machen können. Er wird jedoch auch über die Kosten definiert und hier geht man von einem oberen Betrag von ca. Fr. 150.- aus. Da die Kosten diese Grenze stark überschreiten, geht der ganze Betrag zu Lasten Eigentümer (eine Aufteilung der Kosten ist nicht zulässig).

Karin Weissenberger (Vorstandsmitglied Hausverein Zürich, Beraterteam)