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> Beratung, Ratgeber > Vermieten und MietrechtGrünabfuhr- und RegenwassergebührenZu unserem Elternhaus, das wir an zwei Parteien vermieten, gehört ein relativ grosser Garten; dieser wird von den Mietern genutzt und zum Teil auch gepflegt. Seit ein paar Jahren nun führt unsere Gemeinde das Grüngut nicht mehr gratis ab. Neuerdings werden auch sogenannte Regenwassergebühren für die Flächen erhoben, von denen das Wasser letztlich in die Kanalisation abfliesst. Nebenkostenfähig sind nur Betriebskosten, d. h. Kosten, die nur deshalb entstehen, weil die Wohnung genutzt wird. Trotz dieses klaren Grundsatzes gibt es insbesondere bei den ständig zunehmenden Gebühren Grenz- und Streitfälle. Wichtg ist, dass nur Nebenkosten erhoben werden dürfen, die im Mietvertrag ausdrücklich aufgelistet sind. Neue Nebenkosten müssen wie Mietzinsanpassungen mit dem amtlichen Formular normalerweise 3 1/2 Monate vor dem nächsten Kündigungstermin angekündigt werden. Frage 1: Wenn die Gartenpflege laut Mietvertrag Sache des Mieters ist oder über die Nebenkosten abgerechnet wird, dürfte auch die Grünabfuhr den Mietern belastet werden können. Man kann aber auch den gegenteiligen Standpunkt vertreten: Gras und Sträucher wachsen bekanntlich auch, wenn die Wohnung nicht bewohnt ist...Die Baumpflege ist in allen Fällen Sache des Frage 2: Die Regenwassergebühren fallen unabhängig von der Nutzung der Wohnung an und müssen daher von der Eigentümerschaft übernmmen werden. Luzius Theiler, Hausverein Mittelland-Romandie, August 2007 |