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Haustiere in Mietwohnung

Es interessiert sich ein Mieter mit einem Schäferhund für unsere Wohnung. Worauf gilt es zu achten, dass man keine unliebsamen Überraschungen erlebt?

Wichtig ist der Nachweis einer genügenden Mieterhaftpflichtversicherung, die ausdrücklich vom Tier verursachte Schäden miteinbezieht.

Im übrigen unterhält der Schweizer Tierschutz STS eine Haustierberatung, die unter 061 365 99 99 zu erreichen ist. Dort erfahren Sie, welche Voraussetzungen für eine tiergerechte Haltung des Schäferhundes erforderlich sind.

Luzius Theiler, Oktober 2006