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Jährliche Einlage in den Erneuerungsfonds

Wir sind Wohnungseigentümer in einer Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft. Gibt es Empfehlungen betreffend Höhe der jährlichen Einlage in den Erneuerungsfonds? Das Baujahr des Gebäudes ist 1985.

Bei einer nicht mehr ganz neuen Liegenschaft empfehlen wir eine jährliche Einlage von 1.5% des Gebäudeversicherungswertes. Beim Stockwerkeigentum muss der Unterhaltsfonds allerdings nur für Arbeiten am gemeinschaftlichen Teil der Liegenschaft aufkommen. Der Unterhalt der Teile im Sonderrecht obliegt den einzelnen WohnungseigentümerInnen.

Oft wird der Betrag halbiert. Wir würden eher eine Rücklage von 1% empfehlen. Bei Baujahr 1985 nähert sich der der erste grosse Unterhalt (25 bis 30 Jahre nach Erstellung, steht in vielen Lehrbüchern, was allerdings auch nicht so wörtlich zu nehmen ist). Genügend Geld in der Kasse erleichtert notwendige Unterhaltsarbeiten, während Nachzahlungen oft zu Konflikten führen.

Luzius Theiler, Berater Hausverein Mittelland-Romandie