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Kellerdecke dämmen

Viele Kellerdecken weisen lediglich eine minimale Dämmung auf: als Trittschallmassnahme zwischen Betondecke und Unterlagsboden oder als Schlackenfüllung bei einer Holzbalkendecke. Solche Kellerräume werden durch angrenzende Wohnräume unnötig mitbeheizt.

Mit einer zusätzlichen Dämmung kann der Gesamtenergieverbrauch je nach Dämmstärke um 5 bis 10 Prozent reduziert werden. Diese Arbeiten können bei etwas handwerklichem Geschick als Eigenleistung selber ausgeführt werden. Der Hausverein Schweiz und die Flumroc AG zeigen Ihnen, worauf Sie dabei achten müssen und bieten Ihnen TOPA-Dämmplatten mit 10 Prozent Rabatt an.



     


> Infos, Tipps und Bilder zum selber Dämmen der Kellerdecke


Mitgliederaktion: TOPA-Dämmplatten mit 10 Prozent Rabatt

Wenn Sie Ihre Kellerdecke mit TOPA-Dämmplatten der Firma Flumroc dämmen, bieten wir einen Bonus von 10 Prozent. Die Aktion gilt nur für Mitglieder des Hausvereins Schweiz, die Stockwerkeigentum, Ein- oder Mehrfamilienhäuser besitzen. Die Aktion läuft vom 1.9.2010 bis 28.2.2011.

So gehen Sie vor:

1. Auf dieser Website finden Sie ausführliche Informationen zum Dämmen der Kellerdecke. Auch die Flumroc-Berater stehen Ihnen gerne für technische Beratung zur Verfügung oder schicken Ihnen detaillierte Unterlagen zu: Tel. 0848 00 8890 oder www.jetzt-dämmen.ch.

2. Entscheiden Sie sich, ob Sie Ihre Kellerdecke selber dämmen oder durch ein Fachunternehmen dämmen lassen.

3. Wenn Sie selber dämmen: Messen Sie die Fläche Ihrer Kellerdecke und berechnen Sie den Materialbedarf. Die Flumroc-Dämmplatte TOPA AKUSTIK können Sie über den Baustoffhandel beziehen.

4. Senden Sie eine Kopie Ihrer Rechnung des Baustoffhändlers oder des Unternehmers bis spätestens 30. 4. 2011 an den Hausverein Schweiz, Postfach 6515, 3001 Bern.
Auf der Rechnung müssen folgende Angaben vorhanden sein:
  • Name und Adresse
  • Einzahlungsschein zur Rückerstattung (evtl. MwSt-Nr.)
5. Sie erhalten 10 Prozent des Bruttopreises nach Preisliste der Dämmplatten TOPA AKUSTIK direkt von der Firma Flumroc zurückerstattet (ohne Befestigungsmaterial und Montagekosten). Die Dämmplatten müssen in der Zeit vom 1.9.2010 bis 28.2.2011 eingekauft sein (Rechnungsdatum).