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Nebenkosten für Kaminfeger und Heizungsservice-AboIch besitze ein Einfamilienhaus. Es ist vermietet mittels eines "selbstangefertigten" Mietvertrages. Bezüglich Nebenkosten ist vermerkt: exkl. Nebenkosten. Strom, Wasser, Öl bezahlt der Mieter; nun möchte er, dass ich die Kaminfeger- und die Kosten für das Heizungsservice-Abo übernehme. In diesem Zusammenhang interessiert mich, was üblich ist. Nach Mietrechtsverordnung (VMWG) sind folgende Betriebskosten als Nebenkosten anrechenbar: Art. 5 Anrechenbare Heizungs- und Warmwasserkosten (Art. 257b Abs. 1 OR) 1 Als Heizungs- und Warmwasserkosten anrechenbar sind die tatsächlichen Aufwendungen, die mit dem Betrieb der Heizungsanlage oder der zentralen Warmwasseraufbereitungsanlage direkt zusammenhängen. 2 Darunter fallen insbesondere die Aufwendungen für: 3 Die Kosten für die Wartung und die Verwaltung dürfen nach Aufwand oder im Rahmen der üblichen Ansätze angerechnet werden. Art. 6 Nicht anrechenbare Heizungs- und Warmwasserkosten Nicht als Heizungs- und Warmwasseraufbereitungskosten anrechenbar Art. 6a Energiebezug von einer ausgelagerten Zentrale Kaminfeger- und Heizungsservicekosten fallen also normalerweise unter die Nebenkosten, die vom Mieter zu tragen sind. Dies allerdings nur, wenn sie im Mietvertrag explizit aufgelistet sind. Wie detailliert diese Auflistung erfolgen muss ist von Ort zu Ort unterschiedlich, "exkl. Nebenkosten" allein genügt auf alle Fälle nicht. Sie machen am besten einen neuen Mietvertrag. Den müssen Sie fristgerecht auf den nächsten Kündigungstermin mit dem amtlichen Formular in ihrem Kanton zustellen. Luzius Theiler, Berater Hausverein Mittelland-Romandie |