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Vermietung innerhalb der Familie

Worauf ist ist achten, wenn ein erwachsenes Kind (nicht Einzelkind) in eine Liegenschaft der Eltern zieht? Wie berechnet sich der Mietpreis? Ist ein Vorbezug empfehlenswert und soll die Liegenschaft besser gerade überschrieben werden?

Familienfrieden nicht gefährden

Aus Ihrer Frage spüre ich es heraus: Sie sind sich der heiklen Situation bewusst. Wenn Sie die Wohnung Ihrem Kind halbgratis vermieten, kann das zuerst zu unterschwelliger Unzufriedenheit und dann im schlechten Falle zu Konflikten führen.

Natürlich (ich hoffe es) wird Ihr Kind zur Liegenschaft besser schauen, als eine "gewöhnliche" Mieterschaft und Ihnen auch bei der Verwaltung helfen oder sie sogar selber übernehmen. Dies darf m. E. in einem etwas niedrigeren Mietpreis zum Ausdruck kommen.

Sitzen Sie mit allen Geschwistern zusammen, setzen Sie gemeinsam die Miete fest und regeln Sie wenn sinnvoll einen Vorbezug, etwa wenn das Haus renovationsbedürftig ist und Ihr einziehendes Kind gewisse Arbeiten machen will, aber keinen höheren Mietzins tragen kann.

Vorbezüge und gar vorzeitige Überschreibungen können allerdings nur in Kenntnis der gesamten finanziellen Situation und der Lebensumstände beurteilt werden. Je nach Verhältnisse können die Auswirkungen z. B. bei evtl. späteren Pflegebedürftigkeit ungünstig sein. Sprechen Sie mit einem guten Notar darüber.

Luzius Theiler, Hausverein Mittelland-Romandie, November 2006