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Was wird aus dem Erneuerungsfonds bezahlt?In unserer kleinen Stockwerkeigentümergemeinschaft (5 Parteien)haben sich an der letzten Sitzung folgende Fragen ergeben: Was wird aus dem Erneuerungsfonds bezahlt: Werden z.B. eine Neuverkabelung des Kellers (Kosten ca. 2500Fr.), eine neue Schliessanlage an der Haustüre (ca. 4000 Fr.), die Auswechslung des Elektro-Hausanschluss (ca. 1300 Fr.) aus dem Erneuerungsfonds bezahlt, aus dem Nebenkostenkonto (könnten diese Kosten, dann an einen Mieter weiterverrechnet werden) oder werden diese pro Partei relativ geringen Kosten anteilsmässig aufgeteilt und separat beglichen? Lohnt es sich allenfalls für solche eher kleinen, aber doch häufigen Reparaturen einen Reparaturfonds einzurichten? Wir planen mittelfristig den Einbau eines Liftes in der Liegenschaft. Diese Kosten können ja nicht aus dem Erneuerungsfonds beglichen werden. Wie müsste rechtlich ein Fonds aussehen, der jährlich geäufnet würde, um in ein paar Jahren zumindest einen Anteil des Lifts aus diesem zu begleichen? Der Erneuerungsfonds ist dazu da, grössere Sanierungen oder grössere Neuinvestitionen zu bezahlen. Deshalb äuffnet man diesen Fonds über mehrere Jahre, damit bei Anfallen der Sanierung die restlichen Kosten für alle Miteigentümern nicht exorbitant sind. Die von Ihnen genannten Beispiele sollten nicht über den Erneuerungsfonds bezahlt werden, da es sich hierbei um normalen Unterhalt handelt und den Fonds unnötig belastet. Selbstverständlich obliegt es Ihnen als Eigentümer, zu entscheiden, was aus dem Fonds bezahlt wird und was nicht. Im jährlichen Budget wird ja aber in der Regel ein bestimmter Betrag für Unterhalt+Reparaturen aufgeführt. Hieraus werden einerseits die normalen kleineren und nicht vorhesehbaren Reparaturkosten bezahlt. Aber auch diejenigen Kosten, die gezielt geplant werden können und zum Unterhalt gehören. In diesem Sinne sollte es nicht noch extra einen Reparaturfonds geben. Denn dies sind eben die laufend jährlich anfallenden Kosten, die sie gemeinsam anfangs Jahr besprechen und budgetieren müssen und aus dem normalen Kontokorrentkonto bezahlt werden. Zum Lift: Der Erneuerungsfonds selbst ist ein Sparkonto, welches Sie bei Ihrer Bank eröffnen. Unterschrift darauf sollten mindestens zwei EigentümerInnen kollektiv haben. Beachten Sie, ob allenfalls eine Regelung über den Fonds in Ihrem Reglement festgesetzt ist. Dort steht auch, zu wie viel Prozent der Fonds jährlich geäuffnet werden soll. Sie können jedoch auch gemeinsam jährlich festlegen, welche Summe einbezahlt werden soll. Allenfalls steht in Ihrem Reglement auch, dass der Fonds solange nicht belastet werden darf, bis dass eine gewisse Summe im Fonds liegt. Karin Weissenberger, Beraterteam Hausverein Zürich |