> Français

> Beratung, Ratgeber > Kaufen und Verwalten von Wohneigentum

Wem gehört das Haus bei Trennung oder Scheidung?

Seit fünf Jahren bewohnen wir ein Reihenhaus. Mein Partner und ich trennen uns nun in gutem Einvernehmen. Ich möchte das Eigenheim verkaufen, er nicht. Wem gehört nun wie viel vom Haus?

Ein Paar mit Eigenheim bildet, auch wenn es sich darüber nicht ganz im Klaren ist, eine einfache Gesellschaft – leicht zu gründen, aber schwer aufzulösen. Über das Gesamteigentum, ob Haus oder Wohnung, können nur beide gemeinsam verfügen. Auch wenn die Rechtsform des Miteigentums gewählt wird (welche heute üblich ist), ist man sehr eng miteinander verbunden. Dies zeigt sich vor allem dann, wenn ein Partner seinen Teil verkaufen will, weil die Beziehung auseinander geht. Darum hier einige Regeln:

  • Lebt das Paar im Konkubinat, so sollten die Eigentumsverhältnisse vertraglich genau geregelt werden.
  • Ehe: Bleibt das Paar trotz Krach weiter verheiratet, lebt aber getrennt, so muss die Benutzung des Wohneigentums von den Partnern selbst oder in einem Eheschutzverfahren geregelt werden. Wird die Ehe geschieden, sind vorab die im Grundbuch festgehaltenen Eigentumsverhältnisse zu beachten.
  • Im besten Fall einigen sich die Partner gütlich darüber, wer die Wohnung unter Anrechnung der vermögensmässigen Ansprüche des anderen übernehmen soll. Wenn keine Partei übernehmen beziehungsweise auszahlen will oder kann, muss die Liegenschaft verkauft, allenfalls versteigert und der Erlös zwischen den beiden aufgeteilt werden.
  • Nach ZGB besteht auch die Möglichkeit, dass das Gericht einem Ehegatten, der wegen der Kinder oder aus anderen wichtigen Gründen auf die Familienwohnung angewiesen ist, diese gegen Entschädigung oder unter Anrechnung von Unterhaltsbeiträgen im Sinne eines Wohnrechtes zuweist, welches allerdings befristet ist (ZGB Art. 121).

Felix Bretschger, Rechtsanwalt, Oktober 2005