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Wer bezahlt die defekte Abflusspumpe der Geschirrspülmaschine?

Mein Mieter hat mir geschrieben, dass die Abflusspumpe der
Geschirrspülmaschine kaputt gegangen ist. Er hat diese bereits reparieren lassen und ich möchte nun gerne wissen, wer die Rechnung bezahlen muss?

Wohl Sie. Diese Reparatur gehört zum Unterhalt der Maschine und damit zur Aufrechterhaltung der Gebrauchsfähigkeit des Mietobjektes im gemieteten Zustand. Anders wäre es nur, wenn Sie nachweisen könnten, dass die Pumpe durch grobfahrlässig unsachgemässe Bedienung der Maschine (z.B durch einen runtergepülten festen Gegenstand) beschädigt worden wäre. Dieser Nachweis ist meist schwer zu erbringen. Unter den "kleinen Unterhalt", der von der Mieterschaft zu erbringen ist, fallen nach neuerer Rechtssprechung nur Arbeiten, die im Prinzip selber ausgeführt werden können.

Luzius Theiler, Hausverein Mittelland-Romandie, April 2008