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Hypothekarischer Referenzzinssatz bei MietverhältnissenFür Mietzinsanpassungen aufgrund von Änderungen des Hypothekarzinssatzes gilt seit dem 10. September 2008 für die ganze Schweiz ein einheitlicher Referenzzinssatz. Er ersetzt den früher massgebenden kantonalen Zinssatz für variable Hypotheken.
Hypothek spielt keine Rolle Viele Vermietende sind fälschlicherweise der Auffassung, die Art der Finanzierung des Mietobjekts sei massgebend. Die Höhe der eigenen Hypothek, beziehungsweise die eigenen Zinskosten, spielen mietrechtlich keine Rolle. Massgebend ist einzig der bei Beginn des Mietverhältnisses oder bei der letzten Anpassung des Mietzinses gültige Referenzzinssatz. Dieser sollte im Mietvertrag bei den Kostenständen oder bei der letzten Mietzinsänderungsanzeige vermerkt sein. Nützliche Merkblätter und Links:
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