Schliessen

Casafair Logo

Eine Solaranlage macht es möglich, selber Strom zu produzieren. Nichts Neues, denken Sie!

Dank der Energiestrategie 2050 kann der saubere Sonnenstrom nun aber auch an die Mieterinnen und Mieter von Mehrfamilienhäusern mit einer Photovoltaik-Anlage verkauft werden. Solarstrom home made. Das hat einen entscheidenden Vorteil: Der Anteil des Strom-Überschusses sinkt. Solarstrom muss darum auch weniger häufig ins lokale Stromnetz eingespeist werden (– zu einem Abnahmepreis, der mal glücklich, mal weniger glücklich macht). Und somit gibt es eigentlich drei Akteure: Die Solarstromproduzierenden, die Mieterinnen und Mieter, die die Energie nutzen, und die Netzanbieter.

BesitzerInnen/BetreiberInnen der Anlage

  • Bei BetreiberInnen von Solaranlage handelt es sich meist um private EigentümerInnen der Liegenschaft oder um eine Stockwerkseigentumsgesellschaft.
  • Der BetreiberInnen unterzeichnet mit den HausbewohnerInnen Stromlieferverträge. Sie sind relativ frei in der Ausgestaltung dieser Verträge. Je interessanter die Bedingungen sind, desto mehr BewohnerInnen machen mit.
  • Die EigentümerInnen erhalten vom Energieversorger eine Rechnung für den vom Netz bezogenen Strom aller BewohnerInnen, die am Modell teilnehmen.
  • Weiter erhalten sie vom Energieversorger die Stromverbrauchsdaten der einzelnen BewohnerInnen oder Parteien. Basierend darauf wird die Abrechnung an die BewohnerInnen für deren Bezug von Solar- und Netzstrom erstellt. Die BetreiberInnen erhalten vom Energieversorger eine Vergütung für den ins Netz eingespeisten Solarstrom.

BewohnerInnen

  • Die BewohnerInnen erhalten von den BetreiberInnen der Solaranlagen (z.B. EigentümerInnen) einen Stromliefervertrag vorgelegt. Dieser Vertrag regelt die Bedingungen für den Bezug des Netz- und Solarstroms.
  • Die BewohnerInnen sind frei, diesen Vertrag zu unterzeichnen oder nicht.
  • Die BewohnerInnen erhalten dann die Stromabrechnung neu vom Betreiber der Solaranlage.
  • Die Stromzähler bleiben im Besitz des Energieversorgungsunternehmens und werden von diesem betrieben. Es ist möglich, dass der Energieversorger für diese Dienstleistung eine Gebühr verrechnet.

Energieversorger (z.B. EKZ, ewz)

  • Der lokale Energieversorger liefert weiterhin Strom aus dem Netz für die Zeiten, in welchen die Solarproduktion den Strombedarf der BewohnerInnen nicht deckt.
  • Der Energieversorger stellt die Rechnung für diese Stromlieferung nicht mehr an die einzelnen Haushalte. Er stellt eine Gesamtrechnung an die BetreiberInnen (z.B. HauseigentümerInnen der Solaranlage oder Liegenschaftsverwaltung.
  • Der Energieversorger misst normalerweise weiterhin den Stromverbrauch in den Haushalten und stellt die Daten den BetreiberInnen der Solaranlage zur Verfügung.
  • Wenn die Solaranlage mehr produziert, als im Haus verbraucht wird, wird der Solarstrom ins Netz eingespeist. Der Energieversorger vergütet die BetreiberInnen der Solaranlagen hierfür.

MieterInnen oder StockwerkeigentümerInnen? Der Eigenverbrauch von Solarstrom eignet sich sowohl für Mietliegenschaften wie auch für Stockwerkeigentum.



Werbung