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Erneuerungsfonds

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  Mi, 01.01.2014

Der Erneuerungsfonds stellt eine Art Sparkonto für die Gemeinschaft dar. Im Gesetz ist er nicht ausdrücklich geregelt, er muss also nicht unbedingt errichtet werden. Sieht ein Reglement einer Gemeinschaft diesen Fonds aber vor, muss er eingerichtet werden.

Oft ist es so, dass in den ersten Jahren einer neuen Liegenschaft kein Fond eingerichtet wird. Dies deshalb, weil dannzumal noch Garantiefristen für die Gebäudeteile laufen und auch noch kein Bedarf für Erneuerungen besteht. Es ist aber sinnvoll, wenn man bereits zu Beginn diesen Fonds äufnet, also Einlagen macht. Dies verhindert, dass man zu einem späteren Zeitpunkt grosse Einlagen aufs Mal machen muss. Über die Höhe dieser Einlagen bestimmen die Eigentümer.

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